Der erste Schritt ist getan: Sie haben sich bei uns zur Ausbildung angemeldet. Aber ohne den amtlichen Führerscheinantrag läuft gar nichts. Wir helfen Ihnen beim Antragsverfahren.
Ausnahme: Mofa
Für den Erwerb der MOFA-Prüfbescheinigung muss kein Antrag gestellt werden. Es genügt, bei der Prüfung ein Lichtbild, Ihren Personalausweis/Pass und eine Ausbildungsbescheinigung unserer Fahrschule vorzulegen.
Antragsunterlagen
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Öffnungszeiten und Anschrift der Führerscheinstelle:
Südring 17,04860 Torgau, Tel. 03421-7585171
Mo.: 08.30 – 11.30 Uhr
Di.: 08.30 – 11.30 Uhr u. 13.00 – 19.00 Uhr
Mi.: 08.30 – 11.30 Uhr
Do.: 08.30 – 11.30 Uhr u. 13.00 – 15.30 Uhr
Fr.: 08.30 – 11.30 Uhr
Die Antragsgebühr beträgt: ca. 50,-Euro
Antragsunterlagen: muss komplett eingereicht werden, sonst keine Bearbeitung!
1 Lichtbild neueren Datums
Personalausweis oder gültige Meldebescheinigung (3 Monate)
Erste Hilfe Nachweis
Sehtest(nicht älter als 2 Jahre)
BF 17 2 zusätzliche Formulare
So und jetzt alles zur Führerscheinstelle bringen!!!!!!
Die theor. Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn
Die theor. Prüfung darf höchstens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
BITTE BEACHTEN
Th. Prüfungen finden immer DIENSTAGS in der geraden KW in OZ im DRK Gebäude statt. (Reithausstraße)
Zeit: 13.00 Uhr -15.30 Uhr
Ausweis mitbringen!!!!!!
Anmeldung mindestens 1 Woche vorher in der Fahrschule erforderlich.
Die Prüfgebühren müssen an die DEKRA überwiesen werden und zwar vor der Prüfung.
GEBÜHREN UND ENTGELTE
DEKRA GmbH
IBAN: DE26500100600007740604
Und jetzt viel Glück……. wünscht dir deine